Definition
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vorbereitet.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der*die Ausbildungsteilnehmer*in selbständig mit Klient*innen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen Psychotherapeut*innen supervidiert werden.
Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz)
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
Inhalt und Umfang
Theorie | 300 Stunden |
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung | 60 |
Methodik und Technik | 100 |
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien | 50 |
psychotherapeutische Literatur | 40 |
Schwerpunktbildung je nach Methode | 50 |
Praxis | 550 Stunden |
Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung | 200 |
Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen | 550 |
Praktikumssupervision | 30 |
Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen | 600 |
Praxissupervision | 120 |
Kosten
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.
Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Aktuelle Veranstaltungen zum Fachspezifikum