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Definition
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als Psychotherapeut*in vorbereitet.

Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der*die Ausbildungsteilnehmer*in selbständig mit Klient*innen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen Psychotherapeut*innen supervidiert werden.

Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz) 
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer

  1. handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung ist,
  2. das 24. Lebensjahr vollendet hat,
  3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs. 2 Z 2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
  4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder
  5. die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 4 oder
  6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs. 1 Z 5 erfolgt ist, oder
  7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
  8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
  9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen Universität nachweist.

Inhalt und Umfang

Theorie 300 Stunden
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung 60
Methodik und Technik 100
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien 50
psychotherapeutische Literatur 40
Schwerpunktbildung je nach Methode 50
Praxis 550 Stunden
Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung 200
Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen 550
Praktikumssupervision 30
Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen 600
Praxissupervision 120

Kosten    
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.

Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Aktuelle Veranstaltungen zum Fachspezifikum

Ausbildungsvertragsrichtlinie - Kriterien zur Ausgestaltung von Ausbildungsverträgen im psychotherapeutischen Fachspezifikum


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